IST EUCH ALLEN KLAR, WAS HIER AUF UNS ZUKOMMT? In ihrem neuen “Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention” plant die Regierung unter anderem, die Bargeldeinzahlungsgrenze von 15.000€ auf 1.000€ zu senken und schreibt für jeden Betrieb über 9 Mitarbeiter einen „Geldwäschebeauftragten“ vor und verpflichtet auch kleine Betriebe zur Überprüfung ihrer Kunden (siehe Artikel). Auch wer keine 1.000€ besitzt, wird demnächst vom...
